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Orientierung im Nachlassfall

In Momenten des Verlustes ist es schwer, sich mit den notwendigen Formalitäten auseinander zu setzen. Wir verstehen den schmerzhaften Einschnitt, den der Verlust eines geliebten Menschen bedeutet. Als Ihr vertrauensvoller Partner möchten wir Ihnen in dieser schwierigen Zeit zur Seite stehen und Ihnen helfen, die häufigsten Fragen im Nachlassfall zu klären.

Orientierung Schilder

Nachlassabwicklung – Erste Orientierung

Die Abwicklung eines Nachlasses kann mit Herausforderungen verbunden sein.  Hier finden Sie einen ersten Überblick zu den häufigsten Fragen.

 

Die ersten Schritte

Sterbeurkunde beantragen

Die Sterbeurkunde (Nachweis über das Ableben) erhalten Sie beim zuständigen Standesamt des Sterbeorts. Auf Wunsch übernimmt diese Aufgabe auch das Bestattungsinstitut für Sie.

Benachrichtigung

Informieren Sie Arbeitgeber, Versicherungen, Banken, Behörden und weitere individuelle Institutionen über den Todesfall.

Liegt ein Testament vor?

Falls ein Testament vorhanden ist, muss dieses beim Nachlassgericht eingereicht und eröffnet werden.

Erbschein beantragen

Wenn das Erbe angetreten wird und kein notarielles Testament vorliegt, ist oft ein Erbschein erforderlich, der beim Nachlassgericht beantragt wird.



Häufige Fragen

Wie kann ich einen Todesfall bei Ihnen melden?

Damit wir die Nachlassbearbeitung durchführen können, benötigen wir zunächst eine schriftliche Mitteilung über den Todesfall.

Sobald Ihnen eine Sterbeurkunde vorliegt, reichen Sie uns diese bitte über unseren Serviceauftrag ein oder senden eine E-Mail.

Sie können auch gerne den Postweg nutzen: 
Raiffeisenbank Arnstorf eG
Nachlassabwicklung
Hauptstraße 15
94439 Roßbach

 

Was gilt es bei mehreren Erben zu beachten?

Hinterlässt der Erblasser mehrere Erben, wird der Nachlass gemeinschaftliches Vermögen aller Erben. Die Erben bilden rechtlich eine sogenannte Gesamthandsgemeinschaft. Das bedeutet: Über den Nachlass kann nur gemeinschaftlich verfügt werden. Bankgeschäfte oder Verfügungen sind daher nur möglich, wenn uns eine übereinstimmende schriftliche Anweisung aller Miterben vorliegt.

Zur Erleichterung der Abwicklung können die Erben eine bevollmächtigte Person benennen, die im Namen aller Miterben handelt.

Bitte beachten Sie: Nachlasskonten sind nicht für eine dauerhafte Führung vorgesehen. Die rechtliche Vorgabe sieht vor, dass der Nachlass möglichst zeitnah unter den Erben aufgeteilt wird.

Wie erfolgt der Erbnachweis bei inländischen Erben?

Der Nachweis erfolgt mittels Testament und Eröffnungsprotokoll oder Ausfertigung des Erbscheins.*

Liegen mehrere Testamente vor, müssen alle Testamente eröffnet werden. 
Die Beantragung erfolgt beim Nachlassgericht (Amtsgericht des letzten Wohnsitz, des Verstorbenen).

Sprechen Sie alternativ ein Notariat Ihres Vertrauens an, dieses kann Ihnen bei der Beantragung behilflich sein.

*Diese Unterlagen benötigen wir im Original oder als bankbestätigte Kopie.

Was gibt es bei Erben mit Wohnsitz im Ausland zu beachten?

Sollten Erben Ihren Wohnsitz im Ausland haben, benötigen wir vor Auszahlung des Nachlassvermögens eine erbschaftssteuerliche Freigabe vom Finanzamt, die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung. Gegebenfalls sind je nach Land weitere Legitimationspapiere notwendig, kontaktieren Sie uns dazu gern. 

Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Diese Bescheinigung ist vor Verfügungen über den Nachlass notwendig, wenn Erben oder Bevollmächtigte Ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben oder der Erbteil auf ein Konto im Ausland überwiesen wird.

Die Beantragung erfolgt beim zuständigen Finanzamt. 
Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung.

Was ist ein Erbschein und wann wird dieser benötigt?

Mithilfe des Erbscheins kann die Erbberechtigung nachgewiesen und Ansprüche geltend gemacht werden. Den Erbschein können sie beim Nachlassgericht beantragen. Zuständig ist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz oder Aufenthaltsort des Verstorbenen.

Zum Nachweis der Erbenstellung ist die Beantragung eines mit Kosten verbundenen Erbscheins aber nicht in jedem Fall erforderlich. So kann zum Beispiel auch die Vorlage einer beglaubigten Abschrift des öffneten Testaments zusammen mit dem gerichtlichen Eröffnungsprotokoll ausreichen, wenn aus dem Testament die Erbfolge eindeutig hervorgeht. 

Was ist ein europäisches Nachlasszeugnis?

Alternativ oder neben dem deutschen Erbschein kann auch ein Europäisches Nachlasszeugnis beantragt werden. Dies kann erforderlich sein, wenn der Nachlass einen europäischen Auslandsbezug hat. 

Wie legitimiere ich mich als Erbin oder Erbe?

Bitte reichen Sie uns folgende Unterlagen (Kopien) ein*: 

  • Sterbeurkunde
  • Personalausweis (Vorder- und Rückseite) oder Reisepass

Sie können sich als Erbe mit ID-Now legitimieren. Bitte geben Sie bei Anlass folgenden Text ein: „Nachlass + Name des Erblassers"

*Kopien der Legitimationsdokumente müssen beglaubigt bzw. von einer offiziellen Stelle z.B. einer Bank oder einen Notariat, bestätigt werden oder uns im Original eingereicht werden. Bild und Daten müssen auf der Kopie klar erkennbar sein

Was ist bei bestehenden Genossenschaftsanteilen zu beachten?

Die Mitgliedschaft endet automatisch zum Ende des Jahres, in dem das Mitglied verstorben ist. Die Auszahlung erfolgt nach der Vertreterversammlung. 

Wie kann ich die Bestattungskosten bezahlen?

Bestattungsrechnungen können nur bei Vorliegen einer Vollmacht über den Tod hinaus oder einer entsprechenden Erblegitimation zu Lasten des Kontos des Erblassers angewiesen werden. 

(Für die Erstattung der Kosten müssen wir denjenigen (also auch das Bestattungsunternehmen selbst) der die Kosten getragen hat, an die Erben bzw. bei Unkenntnis an das Nachlassgericht verweisen. Die Bank ist zum Ausgleich der Forderung nicht verpflichtet.)

Was passiert mit Daueraufträgen und Lastschriften?

Als Erbe oder Bevollmächtigter können Sie uns gerne schriftlich mitteilen, wenn Daueraufträge oder Lastschriften nicht mehr ausgeführt werden sollen. Sollten wir keine Mitteilung erhalten laufen alle Buchungen wie gewohnt weiter.

Was passiert mit dem Freistellungsauftrag?

Im Falle des Todes endet der Freistellungsauftrag zum Sterbedatum.

Bei einem gemeinsamen Freistellungsauftrag von Eheleuten gilt der Freistellungsauftrag für solche Kapitalerträge, bei denen die alleinige Gläubigerstellung des hinterbliebenen Ehepartners feststeht, bis zum 31.12. des Sterbejahres weiter. Danach muss der hinterbliebene Ehepartner einen neuen Freistellungsauftrag erstellen.

 

Was ist hinsichtlich erteiler Vollmachten zu beachten?

Bereits erteilte Bank-Vollmachten werden häufig über den Tod hinaus ausgestellt.
Der / die Erben können die Vollmacht widerrufen.

Erteilte Generalvollmachten müssen uns bei jeder Verfügung im Original vorgelegt werden.

Für die Erbabwicklung können die Erben einen Bevollmächtigten bestimmen, der die Abwicklung im Namen der Erbengemeinschaft vornimmt.

Ist im Nachlass eine Immobilie vorhanden?

Wir unterstützen Sie gerne beim Verkauf. 

Videolegitimation

VR-Video Ident

Video-Legitimation

Einfach, bequem und schnell legitimieren

Die Video-Legitimation wird durch unseren Kooperationspartner IDnow GmbH aus München durchgeführt. Sie werden dabei Schritt für Schritt durch die Identifizierung geführt und mit einem unserer Identity-Experten per Videochat verbunden. Der Vorgang dauert lediglich ca. 5 Minuten und ist für Sie komplett kostenlos.

VR-VideoIdent starten