In der Erträgnisaufstellung sind die gesamten Erträge eines Jahres ersichtlich.
Die Steuerbescheinigung wird ausgestellt, wenn die sogenannte Abgeltungssteuer und der Solidaritätszuschlag einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wurden.
Nach Eingang Ihres Auftrages werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.